Nahaufnahme einer Hand, die zwei Batterien hält, mit einem unscharfen Gesicht im Hintergrund.
Ein Junge wirft eine Batterie in eine Recyclingbox, während eine Frau hinter ihm steht und lächelt.

Batterierecycling in Deutschland​

In Deutschland regelt das am 3. November 2020 erlassene „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren “ (nachfolgend BattG) die Bestimmungen und Pflichten im Zusammenhang mit Batterien.​

Das Gesetz gilt für alle Arten von Batterien und Akkumulatoren, unabhängig von Form, Größe, Masse, stoffliche Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in anderen Produkten eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind (§1 Abs. 1 BattG).​

Hersteller von Batterien sind verpflichtet, die von Vertreibern zurückgenommenen Altbatterien und die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erfassten Geräte-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und zu verwerten. Nicht verwertbare Altbatterien sind zu beseitigen (§5 Abs. 1 BattG).​

Die Rücknahmesysteme müssen seit dem 01.01.2021 jeweils im eigenen System jährlich eine Sammelquote von mindestens 50 Prozent erreichen und dauerhaft sicherstellen.​ 

Batterien als Ressource​

Sammeln und sortieren​

Sicheres Batterierecycling​

Um Altbatterien jeglicher Art sicher recyclen zu können, muss der gesamte Prozess, von der Sammlung bis zur Verwertung höchsten Qualitäts- und Umweltstandards entsprechen und alle beteiligten Akteure müssen nach diesen handeln.

Zertifizierungen

Als Teil der RLG ist REBAT seit 2003 gemäß DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 zertifiziert. Die RLG ist weiterhin zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Auf diese Weise werden hohe Standards im Qualitäts- und Umweltmanagement garantiert sowie regelmäßig durch unabhängige Gutachter überwacht. Die Verwertung der Altbatterien findet ausschließlich in geprüften Betrieben in Deutschland statt.​

ISO_14001_2015

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