Neue Regelungen im Batteriegesetz: BattG2 seit 2021 in Kraft

Seit dem 01.01.2021 ist das neue Batteriegesetz kurz BattG2 in Kraft getreten. Dies sieht neben der Erhöhung der gesetzlichen Mindest-Sammelquote, von 45% auf zukünftig 50%, auch eine Reorganisation der Batterie-Registrierung vor. In Zukunft wird die Stiftung ear (EAR), die bereits die Registrierung von Elektrogeräten und deren Abholkoordination verwaltet, auch die Verwaltung der Batterie-Registrierungen übernehmen.

Das Gesetz gilt weiterhin für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in Produkten eingebaut oder Produkten beigefügt sind.

    Welche Batterie Arten betrifft BattG2?​

    Hersteller ist jeder, der, unabhängig von der Vertriebsmethode, gewerblich Batterien im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstmals in den Verkehr bringt. Vertreiber und Zwischenhändler, die Batterien von nicht oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Herstellern anbieten, gelten als Hersteller.​
    Vertreiber ist, wer Batterien gewerblich für den Endnutzer anbietet. Unter Anbieten versteht man das auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Präsentieren oder öffentliche Zugänglichmachen von Batterien; dies umfasst auch die Aufforderung, ein Angebot abzugeben.​
    Für Hersteller aus dem In- und Ausland besteht die Möglichkeit einen Dritten oder Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung von Herstellerpflichten zu beauftragen. Dies betrifft auch administrative Leistungen wie die Registrierung bei der Stiftung ear.​

    Händler müssen alle von ihnen vertriebenen Batteriesorten nach Gebrauch vom Verbraucher kostenlos zurücknehmen. Anschließend sind Vertreiber dazu verpflichtet die Altbatterien den Herstellern/Rücknahmesystemen zur Verwertung oder Beseitigung überlassen. Dies gilt ebenso für Online-Händler. Rücknahmeort ist in diesem Fall das Versandlager. Die Kosten für die Rücksendung der Altbatterien zum Händler übernimmt der Kunde.​

    Händler und Online-händler müssen weiter in Ihrem Geschäft beziehungsweise im Onlineshop gut sicht- und lesbar auf die Rücknahme von Batterien hinweisen und den Kunden auf seine Rückgabepflicht aufmerksam machen.

    Bislang war das Umweltbundesamt (UBA) die zuständige Behörde für Hersteller. Ab dem 01.01.2021 wird die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) an die Stelle des UBA treten und als maßgebliche Behörde für das neue BattG2 dienen.​
    Bist dato war die Anzeige der Markteilnahme beim UBA kostenfrei und wird nun durch eine kostenpflichtige Registrierung von Herstellern bei der Stiftung ear ersetzt. Die Kosten für eine Registrierung können in der Gebührenverordnung eingesehen werden.​
    Die Registrierung muss grundsätzlich bis zum 31.12.2020 erfolgen. Für Hersteller, die das Inverkehrbringen von Batterien gemäß den bisherigen gesetzlichen Vorgaben bereits beim Umweltbundesamt angezeigt haben, gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Sie müssen bis spätestens 01.01.2022 bei der Stiftung ear neu registriert sein.​

    Bitte beachten Sie hierzu auch die von der stiftung ear offiziell bereitgestellten Vorinformationen.​

    ACHTUNG: Diese Frist greift jedoch nur, wenn keine Veränderungen an der bisherigen Anzeige vorgenommen werden. Falls Daten aktualisiert oder ergänzt werden, muss dies ab dem 01.01.2020 bei der Stiftung ear angegeben werden. Daher empfiehlt es sich bestehende Anzeigen auf ihre Aktualität und Richtigkeit noch in diesem Jahr zu prüfen und bei Abweichungen dies dem UBA bis zum 31.12.2020 zu melden.​
    Ja, die Registrierung gilt bis zu einem möglichen Widerruf dauerhaft. Änderungen der Anzeige, beispielsweise durch Anpassungen im Produktsortiment, müssen bei der Stiftung ear aber angegeben werden.​
     
    • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
    • Gewinnabschöpfung
    • Vertriebsverbot
    Das beauftragte Rücknahmesystem ist dazu verpflichtet eine Genehmigung bei der Stiftung ear einzuholen und Geräte-Altbatterien in ganz Deutschland an Sammelstellen in geeigneten Behältnissen abzuholen. Dabei hat das Rücknahmesystem eine Sammelquote von mindestens 50% der vom Hersteller in den Verkehr gebrachten Menge an Batterien zu erfüllen. Weiter übernimmt das Rücknahmesystem für angeschlossene Hersteller die Dokumentation, welche zusätzlich extern geprüft wird. Daher sind Hersteller dazu verpflichtet dem Rücknahmesystem die zur Erfüllung der Berichtspflichten (Erfolgskontrolle) notwendigen Informationen auf Verlagen des Rücknahmesystems bereitzustellen. Letztlich übernimmt das Rücknahmesystem die Pflicht Informationskampagnen über Batterien für Verbraucher durchzuführen.​
     
    Das beauftragte Rücknahmesystem ist dazu verpflichtet eine Genehmigung bei der Stiftung ear einzuholen und Geräte-Altbatterien in ganz Deutschland an Sammelstellen in geeigneten Behältnissen abzuholen. Dabei hat das Rücknahmesystem eine Sammelquote von mindestens 50% der vom Hersteller in den Verkehr gebrachten Menge an Batterien zu erfüllen. Weiter übernimmt das Rücknahmesystem für angeschlossene Hersteller die Dokumentation, welche zusätzlich extern geprüft wird. Daher sind Hersteller dazu verpflichtet dem Rücknahmesystem die zur Erfüllung der Berichtspflichten (Erfolgskontrolle) notwendigen Informationen auf Verlagen des Rücknahmesystems bereitzustellen. Letztlich übernimmt das Rücknahmesystem die Pflicht Informationskampagnen über Batterien für Verbraucher durchzuführen.​
     
    Vertreiber bzw. Rücknahmestellen müssen zunächst einen Vertrag mit einem Rücknahmesystem schließen, welches sie frei wählen können. Das Rücknahmesystem ist dann verpflichtet Altbatterien beim Vertreiber innerhalb von 15 Werktagen ab einer Menge von 90 Kilogramm, nach Beauftragung, kostenlos abzuholen. Sollte der Vertreiber die 90 Kilogramm innerhalb eines Kalenderjahres nicht erreichen, steht dem Vertreiber dennoch eine einmalige Abholung durch das Rücknahmesystem zu.​

    Ein Vertreiber ist für mindestens 12 Monate an ein Rücknahmesystem gebunden – eine Kündigung ist bis 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich oder falls keine Laufzeit vereinbart ist vor Ablauf der 12 Monate. Kündigt der Vertreiber nicht oder nicht rechtzeitig, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um weitere 12 Monate.

    Benötigen Sie Unterstützung zum BattG2 oder haben Fragen?

    DE | Contact Form

    Bei der Nutzung des Kontaktformulars werden personenbezogene Daten von Ihnen abgefragt. Wir beschränken uns dabei auf Ihren Namen und Ihre E‑Mail-Adresse, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und Sie persönlich ansprechen zu können. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt über das verbreitete SSL-Verfahren. Zum Nachweis für die erteilte Einwilligung werden außerdem Ihre IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit des Zugriffs gespeichert. Nach Beantwortung Ihrer Anfrage werden Ihre Daten wieder gelöscht.

    Entdecken Sie weitere Rebat Produkte