Das Batteriegesetz (BattG) zum Batterie-Implementierungsgesetz (BattDG) verstehen
Das Batteriegesetz (BattG), das bald durch das Batterie-Implementierungsgesetz (BattDG) ersetzt wird, setzt die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) in Deutschland um und aktualisiert damit die frühere Batterierichtlinie 2006/66/EG. Es legt klare Regeln für das verantwortungsvolle Management von Batterien fest und stellt sicher, dass alle in Verkehr gebrachten Batterien umweltgerecht gesammelt, behandelt und entsorgt werden. Nach dem Gesetz haben Hersteller, Importeure und Vertreiber spezifische Verpflichtungen, darunter die Registrierung, die Einrichtung von Rücknahmesystemen sowie die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher.
Wichtige Änderungen ab 2025
Mehrere Aktualisierungen, die am 18. August 2025 in Kraft treten, sind besonders relevant für Hersteller und andere Produzenten. Das Gesetz unterscheidet künftig fünf Batteriekategorien: tragbare Batterien, Industriebatterien, Batterien für Elektrofahrzeuge, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) sowie Anlasser-/Beleuchtungs-/Zündbatterien (SLI). Unternehmen müssen prüfen, in welche Kategorie ihre Produkte fallen, und ihre Prozesse entsprechend anpassen.
Zudem müssen Hersteller für jede Batteriekategorie mit einer Produzentenverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organisation, PRO) zusammenarbeiten. Dies zentralisiert die Compliance-Aufgaben und vereinfacht die Berichtspflichten. Im Rahmen der Registrierung sind nun auch Angaben zur chemischen Zusammensetzung der Batterien sowie zur steuerlichen Identifikationsnummer des Herstellers erforderlich. Diese zusätzlichen Informationen unterstützen effizientere Recyclingprozesse.
Die örtlichen Behörden sind künftig dafür verantwortlich, Abfallbatterien von leichten Fahrzeugen – etwa aus E‑Bikes und E‑Scootern – an öffentlichen Sammelstellen anzunehmen. Gleichzeitig gilt: Eine vollständige Registrierung, auf die innerhalb von 12 Wochen keine Rückmeldung erfolgt, gilt automatisch als genehmigt. Dies macht die Einhaltung der Vorgaben für Hersteller und andere Produzenten planbarer und erleichtert den Marktzugang.
Wie REBAT helfen kann
Die Erfüllung all dieser Verpflichtungen kann komplex und zeitaufwendig sein. REBAT, Deutschlands größtes genehmigtes Rücknahmesystem für tragbare Batterien, bietet eine behördlich anerkannte Lösung, die die Erfüllung von Anzeige‑, Sammel- und Informationspflichten deutlich vereinfacht.
Für Industrie- und Fahrzeugbatterien stellt REBAT maßgeschneiderte Rücknahme- und Entsorgungslösungen bereit. Als System der RLG Logistics Systems AG verbindet REBAT ein flächendeckendes Sammelnetzwerk mit professioneller Behandlung und Recycling. So wird sichergestellt, dass wertvolle Materialien in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden, anstatt verloren zu gehen.
Warum Compliance wichtig ist
Die Einhaltung des Batterie-Implementierungsgesetzes (BattDG) bedeutet mehr als nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie trägt aktiv zum Umweltschutz bei, unterstützt die Kreislaufwirtschaft und stellt sicher, dass Materialien wann immer möglich wiederverwendet werden.
Mit einem Partner wie REBAT können Hersteller ihre Verantwortung sicher und effizient wahrnehmen – und gleichzeitig einen Beitrag zu einem nachhaltigen Batteriemanagement leisten.






